T   E   D   E   S   C   O

                                 

A N W A L T S K A N Z L E I


DER BETRIEBSRAT

DER BETRIEBSRAT

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst neben der außer- und arbeitsgerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten auch die Verhandlung und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie die Überprüfung von Sprüchen der Einigungsstelle.


Wir beraten und vertreten Betriebsräte

  • als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG,
  • als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG,
  • in Einigungsstellen,
  • in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.


Hierüber hinaus bieten wir inhouse Seminare, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen exklusiv für Betriebsratsgremien im Betrieb vor Ort an.


Sie erkennen Handlungsbedarf ?

Dann sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte.


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